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Unfallversicherung

Unfallbegriff

Ein Unfall – was ist das eigentlich?

Der Begriff „Unfall“ wird in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) klar definiert: „Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ (Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen, herausgegeben vom GDV)

Bewusstseinsstörung

Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit in einem Ausmaß gegeben ist, dass die konkrete Gefahrenlage von der versicherten Person nicht mehr beherrscht werden kann. 

WICHTIG: Dies stellt in alten Tarifen oft einen Ausschluss dar. In aktuellen Tarifen ist dies meist eingeschlossen.

Erweiterter Unfallbegriff

Darunter fallen einem Unfall gleichgestellte Ereignisse, wie z.B. eine erhöhte Kraftanstrengung. Wenn dadurch an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden, wird der Unfallbegriff als erfüllt angesehen.

Invalidität

Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt - die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit - dauerhaft beeinträchtigt ist.

Invaliditätsgrad

Maßgeblich für die Invaliditätsleistung und die Unfallrente ist die Schwere der dauerhaften Beeinträchtigung, also der Invaliditätsgrad. Er ergibt sich in erster Linie aus der sogenannten Gliedertaxe, einer Art Bewertungstabelle für verschiedene Beeinträchtigungen einzelner Gliedmaßen. Sie ist Bestandteil des Versicherungsvertrags. Einige Beeinträchtigungen sind nicht ausdrücklich in der Gliedertaxe geregelt. Für die Bestimmung des Invaliditätsgrades ist dann entscheidend, wie stark die Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Grundlage für die Bestimmung des Invaliditätsgrades ist immer ein ärztliches Gutachten

Invaliditätsleistung

Die Invaliditätsleistung ist eine Einmalleistung in Form einer Kapitalsumme. Sie berechnet sich zum einen nach dem Grad der Invalidität, die anhand der Gliedertaxe ermittelt wird. Zum anderen nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Leistung ist an keinen Verwendungszweck gebunden.

Progression

Versicherungskunden können einen Tarif mit Progression vereinbaren. Dadurch erhalten sie bei schwerwiegenderen Beeinträchtigungen mehr Geld als ihnen nach dem festgestellten Invaliditätsgrad zustehen würde. Wegen des erhöhten Kapitalbedarfs bei höheren Invaliditätsgraden wird mehr gezahlt, als dem festgestellten Invaliditätsgrad entspricht. Etwa bei einer Invalidität von 80% nicht nur 80% der vereinbarten Invaliditätsleistung, sondern – je nach Vereinbarung – 300 oder 600 %.

Gliedertaxe

Die Gliedertaxe ist einer Art Bewertungstabelle für verschiedene Beeinträchtigungen einzelner Gliedmaßen.

Zum Beispiel der Daumen = 20%

Verbesserte Gliedertaxe

In der verbesserten Gliedertaxe werden die einzelnen Gliedmasen besser bewertet. 

Zum Beispiel macht der Daumen nicht 20% sonder 25% aus.

Dies wirkt sich natürlich auf die Renten und Kapitalleistung erheblich aus.

Unfallrente

Bei besonders schweren dauerhaften Beeinträchtigungen wird eine lebenslange Rente gezahlt. Die Rentenhöhe wird individuell vereinbart. Maßgabe ist dabei der Grad der Beeinträchtigung. Die Rentenzahlung ist an keinen Verwendungszweck gebunden

Todesfallleistung

Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres, gerechnet vom Unfalltag, zum Tod des Versicherten, dann wird vom Versicherer eine Todesfallleistung gewährt. Diese entspricht der im Vertrag vereinbarten Todesfallsumme.

Unfallhilfe Plus

Nach einem Unfall hilft ein umfassendes Paket von Assistenzleistungen, Sie und Ihre Familie rundum zu entlasten. Etwa mit Haushalts- und Pflegeleistungen, Fahrdiensten sowie Therapien und Rehabilitation.

Unfall-Assistent

Nach deinem Unfall steht Ihnen ein erfahrenes Experten-Taam als Unfall-Assistenz zur Seite. Er unterstützt bei der Individuellen Bedarfsanalyse und bei Fragen rund um die Unfall oder zur Diagnose, der Vermittlung von Hilfeleistungen, einer Reha- oder einer Pflege-Beratung.

Verletzungsgeld

Es handelt sich hierbei um einen Einmalzahlung in Höhe von 1000€ bis 3000€ bei kleinen, mittleren und großen Verletzungen.

Diese Entschädigung ist unabhänig vom Invaliditätsgrad.

Spezialbaustein für Selbständige

Business-Hifle: Dieser Baustein bietet abhängig von den Unfallfolgen maßgeschneiderte Assistenzleistungen für Selbständige. Fahrdienste für Sie als versicherten Selbständigen für berufliche Zwecke (bis zu 2500) unf ür Ihre Mitarbeiter (bis zu 2500 €) - insgesamt max. 5000 €.

Business- Unterstützung: Zeit- bzw. Leiharbeitskräfte, Übergangsmanagement, Kostenerstattung für behindertengerechten  Umbau im beruflichen Umfeld.

Business-Tagegeld: Finanzielle Unterstützung bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls. Nach Wahl ab dem 8. bzw. ab dem 15. Tag. Für max. ein Jahr, gerechnet ab dem Tag des Unfalls. Frei wählbar von mind. 5 bis max. 150 € pro Tag.

Rehabilitation

Wiedereingliederung einer kranken, körperlich oder geistig behinderten Person in das berufliche und gesellschaftliche Leben.

Krankenhaustagegeld

Auf Wunsch erhalten Sie ein Krankenhaus-Tagegeld nach einem Unfall schon ab dem 1. Tag in der Klinik. Ab dem 4. stationären Tag oder bei KRankenhausaufenhtalt imt Ausland wird das Tagegeld sogar verdoppelt.

Familie-Plus

Neugeborene sind im der Unfallversicherung ab Geburt bis zum vollenden ersten Lebensjahr kostenlos mitversichert (Grundsummen). Ebenso bei Adoption von minderjährigen Kindern.

Bei Heirat und eigetragenen Lebenspartnerschaften ist der Partner im Übergangstarif automatisch für sechs Monate mitversichert.

WICHTIG: Hierbei handelt es sich nur um einen Übergangslösung da eine niedrigere Grundsummer vogesehen ist. Hier sollte schnellstmöglichst die Unfallversicherung angepasst werden.

Kids Zusatzversicherung (KIZ)

Mit einer Kinder-Invaliditäs-Zusatzversicherung etwa als Zusatzdeckung der privaten Kinderunfallversicherung - kann das  Kind zusätzlich gegen krankheitsbedingte Invalidität abgesichert werden. Die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung bietet eine Rente in vereinbarter Höhe, wenn und solange ein Kind durch Unfall oder Krankheit einen Grad von 50% der Behinderung erleidet.

Anders als die Kinderunfallversicherung bietet sie daher auch Schutz bei schweren Krankheiten. Allerdings ist sie mit einer umfangreichen Gesundheitsprüfung verbunden.